Begriff

Der GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland ist in den multilateralen und bilateralen Sozialversicherungsabkommen als Verbindungsstelle für den Bereich Krankenversicherung benannt. Zu den Aufgaben der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland gehören unter anderem der Abschluss von Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen, die Kostenabrechnung mit in- und ausländischen Stellen und die Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts. Zusätzlich wurde bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland seit Oktober 2013 die Nationale Kontaktstelle angesiedelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, sind in den §§ 219a, 219b und 219c SGB V geregelt. Weitere Regelungen beinhalten insbesondere die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 über soziale Sicherheit sowie die bilateralen Sozialversicherungsabkommen, die zwischen Deutschland und dem jeweiligen Abkommensstaat geschlossen wurde. Die Aufgaben und Funktionen der nationalen Kontaktstelle sind in § 219d SGB V geregelt.

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