Nehmen in Deutschland versicherte Personen im Ausland Sachleistungen in Anspruch, müssen diese zwischen der deutschen Krankenkasse und dem ausländischen Träger abgerechnet werden. Die Kosten können unter anderem für Touristen, entsandte Arbeitnehmer, im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner entstanden sein. Die Kostenabrechnung erfolgt über die DVKA. Ebenso werden über die DVKA die Kosten abgerechnet, die für im Ausland versicherte Personen entstehen, wenn sie Sachleistungen in Deutschland in Anspruch genommen haben.

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