OFD Frankfurt, 13.1.2015, S 1301 A - 90 - St 514

Auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 AO wurden durch Rechtsverordnung vom 20.12.2010, BGBl 2010 I S. 2187, (KonsVerCHEV) bestehende Konsultationsvereinbarungen mit der Schweiz in nationales Recht umgesetzt (zu Konsultationsvereinbarungsverordnungen im Allgemeinen, siehe ofix: DBA/OECD/64).

Die KonsVerCHEV ist bei der Anwendung und Auslegung des DBA-Schweiz stets mitzuberücksichtigen.

Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1.1.2010 anzuwenden (§ 25 KonsVerCHEV).

Hinweis: Die Frage der rechtlichen Bindungswirkung von § 8 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 Satz 2 KonsVerCHEV sowie von § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV ist derzeit Gegenstand zweier anhängiger Verfahren vor dem BFH (siehe hierzu ofix: DBA/OECD/64, Tz. 4)

Die deutsch-schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung hat folgenden Inhalt (Stand: 1.1.2015):

§ 1 Abkommen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Schenkungen von Geschäftsbetrieben

Hinweis: Die §§ 4 bis 18 KonsVerCHEV betreffen die Grenzgängerbesteuerung nach Art. 15a DBA-Schweiz.

§ 4 Ansässigkeit
§ 5 Ansässigkeitsbescheinigung (siehe ofix: DBA/CH/15)
§ 6 Arbeitsort
§ 7 Geringfügige Arbeitsverhältnisse
§ 8 Nichtrückkehrtage (ehem. ofix: DBA/CH/14)
§ 9 Kürzung der 60-Tage-Grenze (beachte ofix: INT/32)
§ 10 Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
§ 11 Bemessungsgrundlage und -zeitraum
§ 12 Ansässigkeitsstaat Deutschland
§ 13 Grundsätze der Steuerberechnung
§ 14 Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
§ 15 Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
§ 16 Nachweis der Bruttovergütungen
§ 17 Verschiedene Sonderfälle
§ 18 Abwanderer in die Schweiz (Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz)
§ 19 Besteuerung leitender Angestellter (ehem. ofix: DBA/CH/13, beachte ofix: DBA/CH/12)
§ 20 Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten (ehem. ofix: DBA/CH/12)
§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner (ehem. ofix: DBA/CH/17)
§ 22 Betriebliche Veräußerungsrenten (ehem. ofix: DBA/CH/11)
§ 23 Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Art. 19 Abs. 3 DBA-Schweiz
§ 24 Arbeitnehmer-Abfindungen (ehem. ofix: DBA/CH/16)
§ 25 Anwendungsregelung
§ 26 Inkrafttreten
 

Normenkette

DBA-Schweiz/KonsVerV

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