Der Solidaritätszuschlag ist im Lohnkonto gesondert einzutragen und sowohl in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als auch auf dem Ausdruck für den Arbeitnehmer oder auf der besonderen Lohnsteuerbescheinigung gesondert neben der Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zu bescheinigen. Die für die Lohnsteuerbescheinigung amtlich vorgeschriebenen Vordrucke enthalten auch Eintragungsfelder für den Solidaritätszuschlag (Nummern 5 und 12 der Lohnsteuerbescheinigung).

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