AA, 15.12.2006, o.Az

Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 24.10.2006 zu dem Abkommen vom 28.6.2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2006 II S. 930) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 31 Abs. 2

am 12.12.2006

in Kraft getreten ist.

Die Ratifikationsurkunden wurden am 12.12.2006 in Berlin ausgetauscht.

 

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