BMF, 26.11.2010, IV B 3 - S 1301-NDL/0-04

Das Königreich der Niederlande hat mit Verbalnote mitgeteilt, dass die Niederländischen Antillen mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 aufhören zu bestehen. Ab diesem Tag bestehe das Königreich aus vier Teilen, nämlich den Niederlanden, Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Es handle sich um eine Änderung der niederländischen verfassungsrechtlichen Struktur, die keine Konsequenzen für das geltende deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA NL) hat.

Gemäß Art. 27 Abs. 1 DBA NL gilt das Abkommen weiterhin nur für den in Europa belegenen Teil des Königreiches.

 

Normenkette

DBA-Niederlande Art. 27 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2010, 1345

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