AA, 15.7.2016, o.Az
Bekanntmachung |
über das Inkrafttreten |
des deutsch-chinesischen Abkommens |
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung |
und zur Verhinderung der Steuerverkürzung |
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen |
und über das gleichzeitige Außerkrafttreten |
des früheren Abkommens vom 10.6.1985 |
Vom 15.7.2016 |
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 22.12.2015 zu dem Abkommen vom 28.3.2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2015 II S. 1647, 1648) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 1
am 6. April 2016 |
in Kraft getreten ist.
Nach Artikel 32 Absatz 3 Satz 1 dieses Abkommens ist das Abkommen vom 10.6.1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 1986 II S. 446, 447)
mit Ablauf des 5. April 2016 |
außer Kraft getreten.
Normenkette
DBA China 2014 Art. 32 Abs. 1
Fundstellen
BStBl I, 2016, 1144
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen