AA, 15.7.2016, o.Az

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des deutsch-chinesischen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und zur Verhinderung der Steuerverkürzung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
und über das gleichzeitige Außerkrafttreten
des früheren Abkommens vom 10.6.1985
Vom 15.7.2016

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 22.12.2015 zu dem Abkommen vom 28.3.2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2015 II S. 1647, 1648) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 1

am 6. April 2016

in Kraft getreten ist.

Nach Artikel 32 Absatz 3 Satz 1 dieses Abkommens ist das Abkommen vom 10.6.1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 1986 II S. 446, 447)

mit Ablauf des 5. April 2016

außer Kraft getreten.

 

Normenkette

DBA China 2014 Art. 32 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2016, 1144

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge