Das Thema Datenschutz im BGM ist in der aktuellen Untersuchungslandschaft noch weitgehend unerforscht. In einer Studie wurde die Einschätzung und Bewertung von Unternehmen zum Thema Datenschutz in Bezug auf den Umgang mit Gesundheitsdaten untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass im Hinblick auf den Umgang mit Gesundheitsdaten in Unternehmen durchaus noch Aufklärungsbedarf besteht. So schätzen 52 % der befragten Unternehmen zwar ein, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Bezug auf den Umgang mit Gesundheitsdaten zu kennen, dies jedoch nur sehr allgemein bzw. nicht im Detail.[1]

41 % der Betriebe gaben an, keine internen Regelungen zum Datenschutz zu besitzen. Auch die Position bzw. Funktion des Datenschutzbeauftragten ist bei 42 % der befragten Unternehmen nicht vorhanden. Umso bemerkenswerter ist, dass die befragten Unternehmen das Thema Datenschutz im Hinblick auf den Umgang mit Gesundheitsdaten im eigenen Betrieb insgesamt dennoch positiv einschätzen. So gehen 82 % der Befragten davon aus, dass der Datenschutz beim Umgang mit Gesundheitsdaten in ihrem Haus gewährleistet ist (63 % trifft völlig zu, 19 % trifft zu).

Die Untersuchung lieferte damit bereits wichtige Erkenntnisse zum Thema Datenschutz in Bezug auf den Umgang mit Gesundheitsdaten. Dennoch bleiben einige Aspekte offen, sodass weiterhin Aufklärungsbedarf besteht.

[1] Hunsicker: Untersuchung der Einschätzung und Bewertung von Unternehmen zum Thema Datenschutz in Bezug auf den Umgang mit Gesundheitsdaten, 2012.

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