Kurzbeschreibung

Verpflichtung von mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen (Dritten und Fremdpersonal) auf das Datengeheimnis.

Vorbemerkung

Datenschutz dient der Sicherung von gespeicherten personenbezogenen Daten und Unterlagen sowie Ergebnissen vor Missbrauch infolge von Einsichtnahme, der Veränderung oder Verwertung unter Beeinträchtigung von schutzwürdigen Belangen des Betroffenen. Daher sind gemäß § 53 BDSG die bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

Auf der Grundlage von Art. 24 DSGVO muss der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) gewährleisten, dass unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung erfolgt.

Mustertext

Gemäß § 53 BDSG i.V. m. der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird Herr/Frau .............................. durch folgenden Hinweis auf das Datengeheimnis verpflichtet:

Es ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. Die Grundsätze der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt.

Personenbezogene Daten sind alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person oder mehrerer Personen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Personenbezogene Daten dürfen zu keinem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen vertraglichen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeitet, bekanntgegeben, zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt werden.

Herr/Frau .............................. ist darüber belehrt, dass Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO und des BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften nach § 42 BDSG sowie nach anderen Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können.

Diese Verpflichtungserklärung lässt sonstige Geheimhaltungsvorschriften unberührt.

Vorgenannte Verpflichtung besteht auch nach Ende des Vertragsverhältnisses fort. Herrn/Frau .............................. ist dies bekannt.

Datenschutzverstöße sind mit möglicherweise sehr hohen Bußgeldern für das Unternehmen bedroht, die gegebenenfalls zu Ersatzansprüchen Herr/Frau .............................. gegenüber führen können.

Herr/Frau ..............................erklärt, hinreichend über die ihm/ihr auferlegten Pflichten und die Folgen ihrer Verletzung unterrichtet zu sein.

Ein auszugsweiser Ausdruck aus der DSGVO und dem BDSG ist dieser Erklärung beigefügt.

(Ort).............................. (Datum).............................. (Ort).............................. (Datum)..............................
(Unterschrift des Mitarbeiters) .............................. (Unterschrift Arbeitsgeber) ..............................
Anlage: - Auszugsweiser Ausdruck aus der DSGVO

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge