Im Rahmen des BBiG werden verschiedenste Regelungen zum Kernbereich des Berufsausbildungsverhältnisses getroffen. Der systematische und zum Verständnis der Gesamtkonzeption des BBiG unverzichtbare Aufbau stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 
Unter­abschnitt Regelung betreffend §§ BBiG
1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10–12
2 Pflichten der Auszubildenden 13
3 Pflichten der Ausbilder 14–16
4 Vergütung 17–19
5 Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses 20–23
6 Sonstige Vorschriften 24–26

Die nachfolgende Darstellung baut auf dieser Systematik auf. Wegen der herausgehobenen Bedeutung der Vertragsniederschrift wird diese in einem eigenen Beitrag behandelt.[1]

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