Im Rahmen des BBiG werden verschiedenste Regelungen zum Kernbereich des Berufsausbildungsverhältnisses getroffen. Der systematische und zum Verständnis der Gesamtkonzeption des BBiG unverzichtbare Aufbau stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
Unterabschnitt | Regelung betreffend | §§ BBiG |
---|---|---|
1 | Begründung des Ausbildungsverhältnisses | 10–12 |
2 | Pflichten der Auszubildenden | 13 |
3 | Pflichten der Ausbilder | 14–16 |
4 | Vergütung | 17–19 |
5 | Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses | 20–23 |
6 | Sonstige Vorschriften | 24–26 |
Die nachfolgende Darstellung baut auf dieser Systematik auf. Wegen der herausgehobenen Bedeutung der Vertragsniederschrift wird diese in einem eigenen Beitrag behandelt.[1]
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