Die Europäische Kommission fasst die Definition "sozialer" Verantwortung von Unternehmen im Grünbuch 2001 wie folgt zusammen:

Definition 1: CSR (EU Grünbuch 2001)

Soziale Verantwortung wird in den meisten Definitionen bezeichnet als "ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren".[1]

(Grünbuch 2001 der Europäischen Kommission, KOM 2001)

Die derzeit aktuellste Definition bietet die ISO (International Organization for Standardization) mit der ISO 26000.

Definition 2: SR (ISO 26000, 2011)

Gesellschaftliche Verantwortung wird verstanden als „Verantwortung einer Organisation für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt durch transparentes und ethisches Verhalten, das:

  • zur nachhaltigen Entwicklung, Gesundheit und Gemeinwohl eingeschlossen, beiträgt;
  • die Erwartungen der Anspruchsgruppen berücksichtigt,
  • anwendbares Recht einhält und im Einklang mit internationalen Verhaltensstandards ist; und
  • in der gesamten Organisation integriert ist und in ihren Beziehungen gelebt wird”.[2]

(DIN ISO 26000:2011-01)

Aus diesen beiden Auffassungen lassen sich nach heutigem Wissens- und Entwicklungsstand die folgenden grundlegenden Merkmale von CSR ableiten:

Merkmale von CSR

  • CSR soll einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (im Sinne der Brundtland-Definition, siehe unten) der Gesellschaft leisten,
  • CSR geht über gesetzliche Verpflichtungen hinaus, ist deshalb freiwillig und dient dem langfristigen Interesse von Unternehmen,
  • CSR schließt die verpflichtende Einhaltung von Gesetzen und die gebotene Einhaltung von internationalen Normen und Standards ein (Compliance),
  • CSR ist keine Zusatzaufgabe, sondern Teil der unternehmensweiten Management- und Führungsaufgabe,
  • CSR bedarf der Einbindung und Berücksichtigung der Interessen von Stake­holdern.
[1] Grünbuch: Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, KOM 2001, Brüssel 2001, S. 7.
[2] DIN ISO 26000:2011-01, S. 17.

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