Begriff

Der Corona-Pflegebonus ist eine einmalige steuer- und sozialabgabenbefreite Sonderleistung. Waren Beschäftigte zwischen dem 1.11.2020 bis einschließlich 30.6.2022 für mindestens 3 Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig und sind sie dort am 30.6.2022 nach wie vor beschäftigt und tätig, besteht nach § 150a SGB XI ein Anspruch auf die Zahlung dieses Bonus.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Maßgeblich ist § 150a SGB XI, der durch das"Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (BGBl 2020 I S. 1018–1036) eingeführt wurde. Zu beachten sind auch die Festlegungen des GKV-Spitzenverbands nach § 150a Absatz 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Prämien-Festlegungen Teil 1) vom 29.5.2020.

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