1 Steuerfreier Pflegebonus bis 31.5.2023

Die Steuerfreiheit für die zusätzlich geleistete sog. Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a EStG bis zu 1.500 EUR ist zum 31.3.2022 ausgelaufen. Es wurde jedoch eine neue bis zum 31.5.2023 befristete Steuerbefreiung in § 3 Nr. 11b EStG für einen Pflegebonus bis zu einer Höhe von max. 4.500 EUR geschaffen, welche inzwischen ebenfalls ausgelaufen ist.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge