Größtenteils gehört die Corona-Pandemie der Vergangenheit an. Die Arbeitsgerichte hingegen müssen sich noch immer mit den verschiedensten Fragestellungen rund um die Corona-Pandemie befassen. Während sich die Gerichte zu Beginn der Pandemie vor allem mit Fragestellungen zum Umgang mit Impf-, Masken- und Testverweigerern im Betrieb, die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung oder auch Fragen zum Recht auf Homeoffice beschäftigen mussten, stellten sich in Folge der Pandemie vermehrt Fragen zu Rückerstattungen von Corona-Prämien und zur Nachgewährung von Urlaubsansprüchen.

Die aufgeführten Entscheidungen sind jeweils vor dem Hintergrund der entsprechenden gesetzlichen Lage zu betrachten.

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