Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen waren befristet bis zum 31.3.2023 bis zu 7 Tage möglich. Niedergelassene Ärzte mussten sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung konnte telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Die telefonische Krankschreibung hat sich während der Corona-Pandemie bewährt, Arztpraxen entlastet und vor Infektionen durch volle Wartezimmer geschützt. Seit dem 7.12.2023 ist eine telefonische Krankschreibung unter bestimmten Voraussetzungen nun wieder und dauerhaft möglich:

  • bei leichten Erkrankungen mit absehbar nicht schwerem Verlauf
  • für Patienten, die den Arztpraxen bekannt sind
  • für die Dauer von bis zu 5 Tagen
  • eine Videosprechstunde nicht möglich ist.

Laut Bundesgesundheitsministerium wird mit dem wirksamen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses die in der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung fortgeführt.

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