Der Compliance-Beauftragte und die Leiter der Abteilungen mit besonderer Verantwortung für Rechtskonformität und Redlichkeit (Unterstützungs- und Kontrollfunktionen) bilden eine Arbeitsgruppe, in der alle Compliance-Themen besprochen, beschlossen oder zur Entscheidung durch die Geschäftsleitung vorbereitet werden. An dieser Arbeitsgruppe wirken die besonderen Themenverantwortlichen, Unternehmensbeauftragten oder Linienverantwortlichen je nach Bedarf mit. Die Arbeitsgruppe gibt sich eine flexible Geschäftsordnung, die eine Beschlussfassung auch außerhalb von Sitzungen, mündlich und sogar im Rahmen einer aufeinanderfolgenden Meinungsbildung ermöglicht. Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich durch Mitarbeiter vertreten lassen. Der Compliance-Beauftragte muss nicht unbedingt Leiter der Arbeitsgruppe sein, sollte dabei aber jedenfalls eine führende Rolle spielen. In kleineren Unternehmen kann ein Mitglied der Geschäftsführung die Leitung übernehmen und dann die tatsächliche Betreuung dem Compliance-Beauftragten als eine Art Generalsekretär oder Schriftführer überlassen.

Legende:

Struktur, Mitglieder und Aufgaben der Risikomanagement- und Compliance-Koordinationsgruppe

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