Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen resultieren z. B. aus den folgenden Bereichen:

  • Anti-Diskriminierung, unmittelbare und mittelbare
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitszeitrecht
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Beschäftigung von Ausländern
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstverträge)
  • Entsendung von Mitarbeitern
  • Geschenke, Einladungen
  • Jugendarbeitsschutz; Berufsbildungsrecht
  • Lohnsteuerrecht
  • Mitarbeiterüberwachung, -kontrolle
  • Mutterschutz-, Elternzeitrecht
  • Reisekosten, Aufwendungsersatz
  • Scheinselbständigkeit
  • Schwerbehindertenrecht
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten
  • Sozialversicherungsrecht
  • Urheberrecht und Arbeitnehmererfindungen
  • Wettbewerbsverbote

Weitere dem Personalbereich zuordenbare Risiken ergeben sich z. B. mit Blick auf

  • Arbeits- und Sozialbedingungen.
  • Vergütungssysteme,
  • Abfindungszahlungen,
  • Vertragsgestaltungen oder
  • individuelle Sonderbehandlungen.

Vorstehende Aufzählungen sind nicht als abschließend zu verstehen. Gefahrenquellen in diesem Bereich können je nach Art und Branche des Unternehmens differieren. Im Einzelfall bedarf es hierzu jeweils näherer Betrachtung, Erörterung und Beratung.

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