Ungefähr drei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") hat die Verfolgung von Datenschutzverstößen in Deutschland durch die Aufsichtsbehörden langsam an Fahrt aufgenommen. Datenschutzverstöße werden durch die Datenschutzaufsichtsbehörden streng verfolgt und geahndet. In einer Pressemitteilung erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kürzlich:

"Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Die ausgesprochenen Geldbußen sind ein klares Zeichen, dass wir diesen Grundrechtsschutz durchsetzen werden. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt uns die Möglichkeit, die unzureichende Sicherung von personenbezogenen Daten entscheidend zu ahnden."[1]

Aufgrund der Möglichkeit der Aufsichtsbehörden, bei Datenschutzverstößen erhebliche Bußgelder zu verhängen (das höchste bislang verhängte Bußgeld betrug 35 Mio. EUR), bergen Datenschutzverstöße für Unternehmen hohe wirtschaftliche Risiken. Neben der Gefahr von Bußgeldern drohen Unternehmen bei Verletzungen der Datenschutzvorschriften zudem Reputationsrisiken sowie weitere finanzielle Verluste durch Schadensersatzklagen von ggf. vielfach und in großer Anzahl Betroffenen.

Aufgrund der Komplexität und der großen Anzahl an gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Datenschutz ist es für Unternehmen aber oftmals schwierig, die an sie gesetzten Anforderungen vollständig zu erfüllen. Die Praxis zeigt, dass es selbst bei Unternehmen, die bereits Maßnahmen zum Datenschutz implementiert haben, bspw. aufgrund von externen Angriffen oder Unachtsamkeiten einzelner Mitarbeiter zu Datenschutzverstößen kommen kann. Umso mehr gilt dies für Unternehmen, die bislang nur wenige, nicht ausreichende oder gar keine Maßnahmen umgesetzt haben.

Vor diesem Hintergrund und der erheblichen Praxisrelevanz wird in diesem Beitrag gezeigt,

  • wie auch Ihr Unternehmen Datenschutzverstöße bestmöglich vermeiden kann (s. Kap. 2),
  • welche Konsequenzen im Falle eines dennoch eingetretenen Verstoßes zu erwarten sind (s. Kap. 3) und
  • wie eine Verteidigungsstrategie im potenziellen Bußgeldverfahren und im Fall von geltend gemachten Schadensersatzansprüchen aussehen könnte (s. Kap. 4).
[1] Vgl. Pressemitteilung des BfDI v. 09. Dezember 2020: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/30_BfDIverh%C3 %A4ngtGeldbu%C3 %9Fe1u1.html.

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