
Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Bulgarien vorübergehend beschäftigt ist, online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben
- zum entsandten Arbeitnehmer
- zum entsendenden Unternehmen
- zu einer Kontaktperson, die als Verbindungsperson zu den bulgarischen Behörden dient (d. h. sie benötigt die Befugnis zur Kontaktaufnahme und zum Erhalt von Meldungen und Dokumenten)
- Einsatzort in Bulgarien
- Einsatzdauer
- Art der Dienstleistung
gemacht werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen