Leitsatz (redaktionell)

SGB 1 § 11 Fassung: 1975-12-11, SGB 1 § 44 Abs 1 Fassung: 1975-12-11, SGB 4 § 26 Fassung: 1976-12-23, SGB 4 § 27 Abs 1 Fassung: 1976-12-23, RVO § 1233 Abs 1

1. SGB 4 § 27 bietet keine Rechtsgrundlage für eine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge.

2. Kann die Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge allenfalls im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangt werden, so handelt es sich nicht um einen zu verzinsenden Anspruch auf Geldleistungen iS SGB 1 § 44 Abs 1.

 

Orientierungssatz

Rechtmäßigkeit der Beitragsentrichtung:

Die Beitragsentrichtung wird nicht dadurch nachträglich unrechtmäßig, daß sie wegen des Mißverhältnisses zwischen Beitragsaufwand und Rentenertrag wirtschaftlich nachteilig ist oder daß - falls der Versicherungsträger den Erstattungsanspruch nicht von sich aus anerkennt - eine solche Erstattung möglicherweise im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangt werden kann.

 

Verfahrensgang

SG Regensburg (Entscheidung vom 09.07.1981; Aktenzeichen S 6 Ar 588/80)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543271

BSGE 55, 40-45 (LT1-2)

BSGE, 40

RegNr, 11765

Das Beitragsrecht Meuer SGB 4 § 27, 6 (LT1-2)

NVwZ 1984, 271-272 (LT1-2)

USK, 83174 (LT1-2)

Breith 1984, 678-683 (LT1-2)

Die Beiträge 1983, 368-373 (LT1-2)

EzS, 60/45

Praxis 1983, 431-432 (LT1-2)

SozR 2100 § 27, Nr 2 (LT1-2)

ZfSH/SGB 1983, 308-310 (LT1-2)

Breith. 1984, 678

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