Kurzbeschreibung
Bei der Brückenteilzeit gilt für Arbeitgeber mit 46-200 Arbeitnehmern seit dem 1.1.2019 eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie können einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn bereits zu viele Arbeitnehmer in Brückenteilzeit beschäftigt sind. Wie viele das sein müssen, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Stichtag für die Berechnung der Zumutbarkeitsgrenze ist der erste Tag der beantragten Brückenteilzeit.
Interaktive Grafik
Wichtige Hinweise
In dieser Grafik werden die Zumutbarkeitsgrenzen übersichtlich dargestellt. Klicken Sie auf die Arbeitnehmeranzahl in Ihrem Unternehmen, um sich die entsprechende Zumutbarkeitsgrenze anzeigen zu lassen.
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