1 Allgemeine Fragen

Wann ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten?

Am 23.6.2016 hat das Vereinigte Königreich beschlossen, aus der Europäischen Union (EU) auszutreten (sog. Brexit). Nachdem der ursprüngliche Austrittstermin am 29.3.2019 nicht eingehalten und mehrmals verschoben wurde, wurde der Austritt am 31.1.2020 vollzogen. Somit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr.

Was ist der Übergangszeitraum?

In einem Austrittsabkommen hatten sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen Übergangszeitraum nach dem Brexit geeinigt ("Geregelter Brexit"). Der Übergangszeitraum dauerte bis zum 31.12.2020. Während des Übergangszeitraums wurde über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt, in dem die künftigen Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich geregelt werden sollten. Die Verhandlungen wurden am 24.12.2020 abgeschlossen und das Abkommen am 30.12.2020 unterzeichnet. Es trat am 1.1.2021 zunächst vorläufig und am 1.5.2021 endgültig in Kraft.

Was änderte sich steuerlich während des Übergangszeitraums?

Während des Übergangszeitraums galt das EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiter. Das Vereinigte Königreich wurde also weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Steuerlich änderte sich zunächst also nichts.

Was ändert sich steuerlich nach dem Ende des Übergangszeitraums?

Nach dem Brexit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kein EU-Mitgliedstaat mehr. Seit diesem Datum galt der Übergangszeitraum, der bis zum 31.12.2020 dauerte. Seit dem 1.1.2021 ist das Vereinigte Königreich "ein Drittstaat" und wird auch als solcher behandelt. Drittstaat ist ein Staat, der weder ein Mitgliedstaat der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist. Gegenüber dem Vereinigten Königreich sind damit einkommen- und lohnsteuerliche Regelungen, die an eine Mitgliedschaft in der EU oder im EWR anknüpfen, nicht mehr anwendbar. Dabei handelt es sich vor allem um bisher anwendbare begünstigende Regelungen, die nun entfallen.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat das Handels- und Kooperationsabkommen?

Keine. Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Bestimmungen zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer. Es ändert sich also nichts daran, dass das Vereinigte Königreich seit dem 1.1.2021 ein Drittstaat ist und auch als solcher behandelt wird. Einkommen- und lohnsteuerliche Regelungen, die an eine Mitgliedschaft in der EU oder im EWR anknüpfen, sind nicht mehr anwendbar.

2 Anwendung des deutsch-britischen DBA

Ist das deutsch-britische DBA auch nach dem Brexit weiter anwendbar?

Ja. Die Anwendbarkeit des DBA Deutschland-Vereinigtes Königreich hängt nicht davon ab, ob das Vereinigte Königreich ein EU-/EWR-Mitgliedstaat ist oder nicht.

Ist die Besteuerung nach dem DBA nach dem Brexit anders geregelt als zuvor?

Nein. Sämtliche Regelungen des DBA sind weiterhin unverändert anwendbar. Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob das Vereinigte Königreich ein EU-/EWR-Mitgliedstaat ist oder nicht. Insbesondere die Regelungen zur Ansässigkeit[1], zum Besteuerungsrecht[2] ("183-Tage-Regel") und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung[3] (Freistellung) bleiben weiterhin unverändert anwendbar. Insoweit ändert sich durch den Brexit nichts.

Besteht wegen des Brexits die Gefahr einer Doppelbesteuerung?

Nein. Da das DBA mit seinen Regelungen unverändert weiter gilt, wird es allein aufgrund des Brexits nicht zu Doppelbesteuerungen kommen.

Welche Rolle spielte der Übergangszeitraum für die Besteuerung nach dem DBA?

Keine. Da es für die Anwendung des DBA unerheblich ist, ob das Vereinigte Königreich ein EU-/EWR-Mitgliedstaat ist, spielte es auch keine Rolle, dass das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wurde.

Welche Rolle spielt das Handels- und Kooperationsabkommen für die Besteuerung nach dem DBA?

Keine. Die Regelungen des DBA gelten unabhängig davon, ob das Vereinigte Königreich ein EU-/EWR-Mitgliedstaat ist oder nicht oder ob es ein Handelsabkommen gibt oder nicht.

3 Regelungen des EStG

Kommt es wegen des Brexits zu Änderungen bei der Einkommensteuer?

Während des Übergangszeitraums änderte sich zunächst nichts. Nach dem Ende des Übergangszeitraums ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.1.2021 ein Drittstaat und wird auch als solcher behandelt. Steuerliche Regelungen, die an eine Mitgliedschaft in der EU oder im EWR anknüpfen, sind daher nicht mehr anwendbar. Hierdurch können einige bisher mögliche steuerliche Begünstigungen entfallen. Das Handelsabkommen ändert hieran nichts.

 
Hinweis

Folgen des Brexits

Die folgenden FAQ gelten grundsätzlich sowohl für Entsendungen von Deutschland ins Vereinigte Königreich als auch umgekehrt für Entsendungen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland.

Was ändert sich bei den Regelungen zur Steuerpflicht der Arbeitnehmer in Deutschland?

Nichts. Die Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht[1], zur beschränkten Steuerpflicht[2] und zur unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag[3] se...

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