Ausnahmevereinbarungen können im Rahmen des Austrittsabkommen weiter geschlossen werden, sofern Sachverhalte vor dem 1.1.2021 begonnen haben.

Wer ist für den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung zuständig?

Für den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist auf deutscher Seite der GKV-Spitzenverband, DVKA, zuständig.

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