Häufige Brandschutzanlagen in Betrieben sind:

  • Brandmeldeanlagen;
  • Alarmierungseinrichtungen;
  • automatische Löschanlagen;
  • Anlagen zur Entrauchung oder Rauchfreihaltung;
  • Blitz- und Überspannungsschutzanlagen;
  • Brandschutztechnische Einrichtungen, wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen usw.;
  • weitere gebäudetechnische Einrichtungen, soweit sie brandschutzrelevant sind (z. B. Brandschutzsteuerungen von Lüftungs-, Aufzugs- oder Schließanlagen).

Brandschutzanlagen werden meistens aufgrund von konkreten baurechtlichen und/oder versicherungstechnischen Gegebenheiten realisiert. Für Planung, Ausführung und Wartung/Prüfung sind i. d. R. zugelassene Fachfirmen erforderlich.

 
Praxis-Beispiel

Praxisfragen Brandschutzanlagen

  • Sind die im Genehmigungsverfahren ausgewiesenen Brandschutzanlagen und -einrichtungen vorhanden und funktionsfähig?
  • Ist die Funktion der Anlagen den Nutzern bekannt, soweit das für die Gebäudenutzung bzw. im Ernstfall erforderlich ist?
  • Werden die nötigen Prüfungen/Wartungen sichergestellt?

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge