Häufige Brandschutzanlagen in Betrieben sind:
- Brandmeldeanlagen;
- Alarmierungseinrichtungen;
- automatische Löschanlagen;
- Anlagen zur Entrauchung oder Rauchfreihaltung;
- Blitz- und Überspannungsschutzanlagen;
- Brandschutztechnische Einrichtungen, wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen usw.;
- weitere gebäudetechnische Einrichtungen, soweit sie brandschutzrelevant sind (z. B. Brandschutzsteuerungen von Lüftungs-, Aufzugs- oder Schließanlagen).
Brandschutzanlagen werden meistens aufgrund von konkreten baurechtlichen und/oder versicherungstechnischen Gegebenheiten realisiert. Für Planung, Ausführung und Wartung/Prüfung sind i. d. R. zugelassene Fachfirmen erforderlich.
Praxisfragen Brandschutzanlagen
- Sind die im Genehmigungsverfahren ausgewiesenen Brandschutzanlagen und -einrichtungen vorhanden und funktionsfähig?
- Ist die Funktion der Anlagen den Nutzern bekannt, soweit das für die Gebäudenutzung bzw. im Ernstfall erforderlich ist?
- Werden die nötigen Prüfungen/Wartungen sichergestellt?
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