2.1 Brandrisiko im Betrieb

Vergleicht man die Zahlen bezüglich der Verletzungen und Todesfälle, so ist festzuhalten, dass trotz der seit Jahren sinkenden Zahlen bei Arbeitsunfällen immer noch um ein Vielfaches mehr Menschen durch typische Arbeitsunfälle zu Schaden kommen als durch alle Brände im betrieblichen, privaten und öffentlichen Bereich zusammen. Wenn Beschäftigte durch Brände am Arbeitsplatz verletzt oder getötet werden, dann nahezu ausschließlich durch das unmittelbare Brandereignis (etwa weil sie durch eine Behälterexplosion oder die Stichflamme einer Verpuffung getroffen werden), nicht aber, weil sie ein Gebäude nicht hätten schnell genug verlassen können. So betrachtet ist das Risiko, in einem Betrieb durch einen Brand zu Schaden zu kommen, deutlich geringer als im Bereich der Wohnbebauung. Auf der anderen Seite kann ein Schadenfeuer sehr viel schneller als ein Unfall einen Betrieb wirtschaftlich existenziell gefährden. Grundsätzlich ist das spezifische Brandrisiko eines Betriebes natürlich weitgehend branchenabhängig, wobei in Betrieben mit hohen technischen Risiken von vornherein ein höheres Anforderungs- und Aufmerksamkeitsniveau besteht.

 
Praxis-Tipp

Interesse wecken

Im betrieblichen Alltag wird man feststellen, dass auch im Brandschutz selbst grundlegende Ausstattungs- und Verhaltensregeln immer wieder außer Acht gelassen werden und fortlaufend für Aufklärung und Akzeptanz gesorgt werden muss.

Eine Chance für den Brandschutz ist jedoch, dass die Gefahren von Bränden im Bewusstsein der Bevölkerung seit jeher stärker verankert sind und Brandschutzfragen in gewissem Umfang auch den privaten Bereich der Beschäftigten betreffen. Auf dieses Interesse kann der betriebliche Brandschutz aufbauen.

2.2 Einteilung in Fachgebiete

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vorbeugendem Brandschutz, der alle Maßnahmen zur Brandverhütung und gegen die Brandausbreitung umfasst, vom abwehrenden Brandschutz, der sich mit allem beschäftigt, was den Feuerwehreinsatz betrifft.

In der betrieblichen Praxis spielt der vorbeugende Brandschutz mit seinen Untergebieten eine deutlich größere Rolle, wobei die Zuordnung und Unterteilung in die einzelnen Fachgebiete nicht immer eindeutig und trennscharf ist.

2.3 Vorbeugender Brandschutz

2.3.1 Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst alle Anforderungen an Gebäude und andere bauliche Anlagen bzw. an ihre Baustoffe und Bauteile. Teils ergeben sich diese Anforderungen aus den baurechtlichen Standards, teils werden sie im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens im Einzelfall ermittelt (Brandschutzkonzept).

Wesentliche Stichpunkte sind:

  • Brand- und Rauchabschnitte (Anordnung im Gebäude, Abtrennung, Abschluss von Öffnungen);
  • Rettungswege (Länge, Breite, Ausführung);
  • Anforderungen an Baustoffe (vor allem Brennbarkeit, A-/B-Einteilung);
  • Anforderungen an Bauteile (Feuerwiderstand (F bzw. T 30, 60, 90 usw.), Bauprüfung u. v. m.).
 
Praxis-Beispiel

Praxisfragen Baulicher Brandschutz

  • Entspricht die Gebäudestruktur und -substanz sowie die Nutzung noch dem genehmigten Stand?
  • Sind vorgesehene Veränderungen brandschutzrelevant?
  • Werden bei der Auswahl von Materialien für Bauprojekte Brandschutzkriterien berücksichtigt?
  • Sind Brand- und Rauchschutztüren an den vorgesehenen Stellen vorhanden und in Ordnung?
  • Wo sind ggf. zugelassene Feststelleinrichtungen an Türen erforderlich, damit diese nicht ständig verkeilt werden?

2.3.2 Anlagentechnischer Brandschutz

Häufige Brandschutzanlagen in Betrieben sind:

  • Brandmeldeanlagen;
  • Alarmierungseinrichtungen;
  • automatische Löschanlagen;
  • Anlagen zur Entrauchung oder Rauchfreihaltung;
  • Blitz- und Überspannungsschutzanlagen;
  • Brandschutztechnische Einrichtungen, wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen usw.;
  • weitere gebäudetechnische Einrichtungen, soweit sie brandschutzrelevant sind (z. B. Brandschutzsteuerungen von Lüftungs-, Aufzugs- oder Schließanlagen).

Brandschutzanlagen werden meistens aufgrund von konkreten baurechtlichen und/oder versicherungstechnischen Gegebenheiten realisiert. Für Planung, Ausführung und Wartung/Prüfung sind i. d. R. zugelassene Fachfirmen erforderlich.

 
Praxis-Beispiel

Praxisfragen Brandschutzanlagen

  • Sind die im Genehmigungsverfahren ausgewiesenen Brandschutzanlagen und -einrichtungen vorhanden und funktionsfähig?
  • Ist die Funktion der Anlagen den Nutzern bekannt, soweit das für die Gebäudenutzung bzw. im Ernstfall erforderlich ist?
  • Werden die nötigen Prüfungen/Wartungen sichergestellt?

2.3.3 Organisatorischer Brandschutz

Im organisatorischen Brandschutz liegt ein Schwerpunkt für Sicherheitsverantwortliche im Betrieb, weil der Unternehmer/Betreiber hier seiner Organisationsverantwortung kontinuierlich nachkommen muss.

Wesentliche Stichpunkte sind:

 
Praxis-Beispiel

Praxisfragen Organisatorischer Brandschutz

  • Sind die erforderlichen Kleinlöschgeräte vorhanden?
  • Sin...

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