Der Arbeitgeber ist nicht nur bei der Einstellung verpflichtet, im Mitbestimmungsverfahren eine Entscheidung über die richtige Eingruppierung des Arbeitnehmers in eine im Betrieb angewandte betriebliche oder tarifliche Gehalts- und Lohngruppenordnung zu treffen, sondern auch bei folgenden Anlässen:

  • bei nicht nur vorübergehender Zuweisung einer anderen Tätigkeit, insbesondere bei einer Versetzung, selbst wenn nach Ansicht des Arbeitgebers die bisherige Entgeltgruppe beibehalten werden soll[1],
  • bei Änderung der anzuwendenden Vergütungsordnung, z. B. durch Änderungstarifvertrag[2], sofern die Entgeltgruppe des bereits eingruppierten Arbeitnehmers davon betroffen ist[3],
  • bei Hineinwachsen des Arbeitnehmers in eine höhere Lohn- oder Gehaltsgruppe aufgrund schleichender Veränderungsvorgänge.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge