Der Betriebsrat kann die Abberufung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung beauftragten Person verlangen.[1]

Voraussetzungen für ein derartiges Verlangen können die fehlende persönliche oder fachliche Eignung bzw. die Vernachlässigung von Aufgaben durch den Beauftragten für die betriebliche Berufsausbildung sein.

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