Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz vom 15.12.1993[1]

Anspruchsberechtigung

Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen

Zweck

Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen

Dauer

10 Arbeitstage in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, bei regelmäßiger Arbeit an mehr oder weniger als 5 Tagen je Woche entsprechend mehr oder weniger. Bruchteile eines Tages werden aufgerundet.

Obergrenze für Arbeitgeber

Freistellung kann abgelehnt werden, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Bildungsurlaub in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache, in Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 Beschäftigten das Eineinhalbfache der Zahl der Beschäftigten erreicht hat.

Wartezeit

6 Monate

Verschiebungsgründe

Zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer

Mitteilung an Arbeitgeber

So früh wie möglich, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Freistellung

[1] GVBl I S. 498.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge