Nach Anhang Teil 4 ArbMedVV sind spezielle Bildschirmbrillen notwendig, wenn normale Sehhilfen für die Bildschirmarbeit nicht geeignet sind. Dieser Fall kann eintreten, wenn die Akkommodationsfähigkeit soweit eingeschränkt ist, dass der Bildschirm mit der normalen Sehhilfe nicht mehr ohne Probleme scharf gesehen werden kann.

Eine der Ursachen für Sehprobleme alterssichtiger Bildschirmnutzer kann in dem integrierten Nahteil ihrer Zweistärkenbrille liegen: Um Sehobjekte im Nahbereich scharf zu sehen, müssen mit diesem Nahteil gezielte Kopfbewegungen ausgeführt werden, wo der Nichtalterssichtige nur Augenbewegungen macht.

Wieweit diese Kopfbewegungen akzeptiert werden und ob sie eine unzumutbare Beanspruchung oder ein geradezu vorteilhaftes Nackentraining darstellen, sollte der Betriebsarzt im Rahmen der G37-Untersuchung beurteilen.

Eine Altersnahbrille ist für die Bildschirmarbeit nur geeignet, wenn sie bei noch ausreichender Akkommodationsfähigkeit scharfes Sehen auf Entfernungen zwischen Vorlage/Tastatur (ca. 40 cm) und Bildschirm (ca. 50–70 cm) ermöglicht.

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