Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit verpflichtet und dazu, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit des Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§§ 2 und 3 ArbSchG). Mit zunehmenden Alter verändern sich Fähigkeiten, wie z. B. die der Sinnesorgane oder die Leistungsfähigkeit, aber auch die Bewältigung von Arbeitsbelastungen. Demnach spielen folgende Themen im Rahmen eines Demografiemanagements eine Rolle:

  • altersgerechte und fähigkeitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung,
  • Optimierung Schichtsysteme,
  • altersgerechte Arbeitsorganisation,
  • Arbeitszeitmodelle.

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