Entsprechend der Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EG) werden Unternehmen mit 249 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. EUR Jahresumsatz den KMU zugeordnet.[1]

Nach dieser Größeneinteilung zählen im Jahr 2013 ca. 99 % aller deutschen Unternehmen zur Gruppe der KMU; etwa 2 Drittel aller Arbeitnehmer in Deutschland sind dort beschäftigt.[2] Damit sind KMU der größte Arbeitgeber in Deutschland, welcher im Hinblick auf die heutigen Trends und Herausforderungen der Arbeitswelt ein enormes Potenzial für gesundheitsförderliche Maßnahmen im Betrieb aufweist.

Sprechen wir im Rahmen eines BGM von der Zielgruppe KMU, werden deutlich kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern fokussiert. In größeren Betrieben sind oftmals Strukturen und Ressourcen vorhanden, die mit denen der großen Unternehmen vergleichbar sind. So haben Betriebe ab ca. 50, spätestens ab 100 Beschäftigten i. d. R. eine Personalabteilung, der Arbeitsschutz ist in angemessener Form umgesetzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt sind tatsächlich im Zugriff. Bei einer solchen Unternehmensgröße und -struktur, so auch die Einschätzung der Handwerkskammern, würde man daher nicht mehr von KMU sprechen.

Doch was sind die Besonderheiten und Herausforderungen der spezifischen Zielgruppe KMU im Rahmen des BGM?

[1] Die Bundesregierung: KMU-Definition der Europäischen Kommission, 2016, verfügbar unter www.foerderinfo.bund.de/de/KMU-Definition-der-Europaeischen-Kommission-972.php
[2] Statistisches Bundesamt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Mittelstand, 2016, verfügbar unter www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/UnternehmenHandwerk/KleineMittlereUnternehmenMittelstand/KleineMittlereUnternehmenMittelstand.html

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