Je größer das Unternehmen, desto zahlreicher die Strukturen und Akteure – diese Aussage gilt synonym für das BGM. Die verschiedenen Ansprüche, Interessen und Ziele der einzelnen Akteure müssen auf einen Nenner gebracht werden um letztendlich ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Zu den internen Akteuren gehören u. a. Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Personalführung, Mitarbeiter, Führungskräfte und die Geschäftsführung.

Einige Bereiche des BGM können mitbestimmungspflichtig werden. Daher muss der Betriebs- oder Personalrat frühzeitig und aktiv in den Prozess eingebunden werden. Eine Integration des Betriebsrats in den Steuerkreis für den BGM-Prozess (Arbeitskreis Gesundheit) ist dabei eine geeignete Vorgehensweise, um die Mitbestimmung zu gewährleisten. Zugleich ist der Betriebsrat bereits in der Phase des Aufbaus eines BGM-Systems mit einzubeziehen, da bereits der Aufbau die Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG (2013) betrifft. Dabei bietet eine Einbeziehung zu einer frühen Phase der Konzepterstellung auch die Chance, etwaigen Widerständen seitens der Mitarbeitervertretung bereits in der Entstehung präventiv zu begegnen. Ein starker Betriebsrat kann eine wertvolle Ressource darstellen, wenn es um die Akzeptanz von Maßnahmen und das Vertrauen bei Befragungen bei den Mitarbeitern geht. Gleichwohl kann er aber auch ein schwer zu überwindendes Hindernis darstellen. Der Schlüssel zu einer konsensuellen Zielfindung bei der vorherrschenden Vielfalt an Strukturen ist ein frühzeitiges Einbeziehen aller Akteure.

Detaillierte Informationen über die Aufgaben und Interessen von internen und externen Akteuren sind im Fachartikel "Akteure im betrieblichen Gesundheitsmanagement" beschrieben.

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