Neben den quantitativen und qualitativen Eigenschaften gibt es noch weitere Eigenschaften der Konzerne, die sich in Bezug auf die Einführung und Durchführung eines BGM von den KMU unterscheiden. Dazu gehören zusätzliche Strukturen, die Personalausstattung, das Ausmaß der bereits umgesetzten gesetzlichen Anforderungen und die Infrastruktur:

  • Es existiert eine Struktur, eine Art "Serviceabteilung" für alle Unternehmensbereiche, welche sich als interner Dienstleister um das BGM kümmert. Diese kann ein Teil der Personalabteilung sein.
  • Ein Betriebsarzt in Festanstellung oder auch eine betriebsärztliche Abteilung ist in Abhängigkeit der Firmengröße vorhanden.
  • Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist vorhanden und in großen Unternehmen/Konzernen und bei entsprechendem Gefährdungspotenzial (z. B. Fertigung, Logistik, Industrie) in großen Unternehmen/Konzernen häufig sogar fest im Betrieb angestellt.
  • Grundsätzlich sind Räumlichkeiten für Sitzungen, Workshops, Coachings und Maßnahmen vorhanden. In Einzelfällen können diese z. B. in den Produktions- und Logistikbereichen nicht immer für Workshops und Gesundheitszirkel geeignet sein.

Aus diesen Charakteristika heraus ergeben sich einige Besonderheiten für die Umsetzung eines BGM in großen Unternehmen.

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