Die Europäische Union, das Statistische Bundesamt sowie das Handelsgesetzbuch ziehen zur quantitativen Klassifizierung der Unternehmen u. a. die Größen "Zahl der beschäftigten Mitarbeiter" und "Umsatz" heran. Laut dieser Definition zählen Unternehmen mit 250 Mitarbeitern oder darüber und einem Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR zu den Großunternehmen. Abweichend davon definiert das Institut für Mittelstandsforschung Unternehmen erst ab einer Zahl von 500 Beschäftigten als "groß".

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