Entscheidungsstichwort (Thema)
Transparenzgebot der kundenbelastenden Zinsberechnungsklausel beim Annuitätendarlehen
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage, welche Anforderungen eine kundenbelastende Zinsberechnungsklausel beim Annuitätendarlehen erfüllen muß, um dem Transparenzgebot nach AGBG § 9 zu genügen (Fortführung BGH, 1988-11-24, III ZR 188/87, BGHZ 106, 42).
Orientierungssatz
1. Liegen die Voraussetzungen des AGBG § 24 nicht vor, so kommt es beim Annuitätendarlehen entscheidend auf die Durchschnittserwartungen und -erkenntnismöglichkeiten von Privatpersonen an, die erst- oder einmalig Grundbesitz erwerben und nicht über besondere Finanzierungserfahrungen verfügen. Die Möglichkeit, daß der konkrete Vertragspartner, etwa aufgrund seiner Ausbildung oder Berufsausübung, weitergehende Kenntnisse und Verständnismöglichkeiten hatte, bleibt außer Betracht.
2. AGB können nicht stets so formuliert werden, daß dem Kunden jedes eigene Nachdenken erspart bleibt. Der AGB-Verwender ist jedoch gehalten, auch bei der Klauselformulierung auf die Interessen des Kunden Rücksicht zu nehmen und, wenn das ohne unangemessene Ausweitung des Textumfangs möglich ist, zwischen mehreren möglichen Klauselfassungen diejenige zu wählen, bei der die kundenbelastende Wirkung einer Regelung nicht unterdrückt, sondern deutlich gemacht wird.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 08.06.1989; Aktenzeichen 6 U 186/87) |
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 22.06.1987; Aktenzeichen 1 O 509/86) |
Fundstellen
Haufe-Index 542508 |
BGHZ, 115 |
BB 1990, 1656 |
NJW 1990, 2383 |
ZIP 1990, 980 |
ZBB 1990, 165 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen