Seit 2020 ist bei verbilligter Überlassung einer Wohnung im Normalfall nur noch der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach Anwendung des Bewertungsabschlags auf 2/3 gekürzten ortsüblichen Mietwert und der vom Arbeitnehmer gezahlten Miete lohnsteuerpflichtig. Das gilt aber nur dann, wenn der Unterschiedsbetrag mehr als 50 EUR monatlich beträgt, da geldwerte Vorteile bis zu 50 EUR monatlich steuerfrei bleiben können. Dabei sind andere neben der Mietverbilligung gewährte Sachbezüge auf die 50-EUR-Monatsgrenze des Arbeitnehmers anzurechnen.[1]

Monatliche Freigrenze

Bei den 50 EUR handelt es sich um eine Freigrenze. Dies hat zur Folge, dass bei Überschreiten des Höchstbetrags von 50 EUR monatlich der gesamte geldwerte Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört, nicht nur der 50 EUR übersteigende Betrag. Ein lohnsteuerpflichtiger Mietvorteil entsteht deshalb dann, wenn der Arbeitnehmer z. B. für eine Werkswohnung eine Miete zahlt, welche die ortsübliche Miete um 50 EUR monatlich unterschreitet.

 
Hinweis

Mietvorteile: Bewertungsabschlag oder Rabattfreibetrag bei Belegschaftsrabatten

Keine Anwendung findet der gesetzliche Bewertungsabschlag, sofern für die verbilligte Wohnungsüberlassung durch den Arbeitgeber die für Belegschaftrabatte geltende Bewertungsvorschrift (4 %-Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag von 1.080 EUR) zur Anwendung kommt. Hierunter fällt die Überlassung von Mitarbeiterwohnungen durch Arbeitgeber, die ihre Wohnungen nicht nur an Arbeitnehmer, sondern überwiegend an Dritte vermieten.[2] Typisches Beispiel sind Mitarbeiterwohnungen bei Wohnungsunternehmen, aber auch die Vermietung einer Hausmeisterwohnung kann unter den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR fallen.[3] Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht: Er kann zwischen dem Bewertungsgrundsatz "ortsübliche Miete" nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG oder der besonderen Bewertungsvorschrift für Belegschaftsrabatte nach § 8 Abs. 3 EStG wählen. Er kann damit entweder den Bewertungsabschlag i. H. v. 1/3 der ortsüblichen Miete oder den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR erhalten.[4]

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