Um festzustellen, ob ein Bewerber für eine Stelle geeignet ist, kann der Arbeitgeber auf eine Vielzahl von Informationsquellen zurückgreifen. Hierzu gehören nicht nur Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräche. Als weitere Erkenntnisquellen dienen z. B. psychologische Eignungstests oder Recherchen im Internet über den betreffenden Bewerber. Obgleich das Interesse des Arbeitgebers an umfassender Information nachvollziehbar ist, unterliegt der Zugriff auf solche Erkenntnisquellen rechtlichen Schranken.
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