Kurzbeschreibung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Betriebsveranstaltungen, z. B. im Zusammenhang mit Begleitpersonen, externen Teilnehmern, der Anerkennung von digitalen Firmenfeiern oder den Pauschalierungsmöglichkeiten.

1. Definition der Betriebsveranstaltung

 
1.1 Wir haben normalerweise einmal in Jahr eine Weihnachtsfeier in der Firma. Aufgrund von Corona wurde die Feier aber die letzten Jahre abgesagt und auch in diesem Jahr findet keine Weihnachtsfeier statt. Stattdessen wollen wir allen Mitarbeitern einen Geschenkkorb (Wert ca. 100 - 150 EUR pro Geschenkkorb) per Kurier nach Hause schicken. Wie ist das korrekt zu versteuern?
Pro Jahr steht der Freibetrag von 110 EUR für 2 Veranstaltungen zur Verfügung; eine Nachholung ist nicht möglich. Die reine Übergabe von Geschenken stellt keine Betriebsveranstaltung dar und ist nicht begünstigt. Aufgrund der geschilderten Größenordnung kommt ggf. eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG in Betracht. Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze und die 60-EUR-Aufmerksamkeitsgrenze wären überschritten.
 
1.2 Werden die steuerlichen Voraussetzungen bei einer Online-Betriebsveranstaltung erfüllt, wenn der Arbeitgeber Essen liefert und die Belegschaft virtuell (per Webcam) anstößt und feiert? Und kann in diesem Rahmen ein Geschenk an die Teilnehmer der Online-Betriebsveranstaltung verschickt werden?

Grundsätzlich ja. Im Grundsatz sind Betriebsveranstaltungen Veranstaltungen

  • auf betrieblicher Ebene,
  • mit gesellschaftlichem Charakter, die
  • allen Beschäftigten des Betriebs, zumindest jedoch allen Beschäftigten in einer einzelnen Organisationseinheit, offenstehen müssen.

Eine Online-Betriebsveranstaltung würde z. B. problemlos anerkannt, wenn im Rahmen der virtuellen Betriebsveranstaltung ein gemeinsames Essen unter "Videobeobachtung" stattfindet, das Essen an jeden Arbeitnehmer nach Hause geliefert wird, der Arbeitgeber eine Ansprache hält und ggf. noch einige gemeinsame Spiele o. Ä. stattfinden.

Werden Geschenke zur virtuellen Feier verschickt, kommt die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage für den 110-EUR-Freibetrag in Betracht. Es ist zu empfehlen bei dem Wert der Sachgeschenke unter 60 EUR zu bleiben (= übliche Zuwendungen), denn grundsätzlich gilt, dass das Geschenk anlässlich der Weihnachtsfeier überreicht werden muss. Beim Wert über 60 EUR prüft die Finanzverwaltung genauer, ob die Sachgeschenke an die einzelnen Arbeitnehmer aus Anlass - und nicht nur bei Gelegenheit - der Betriebsveranstaltung überreicht wurden.
 
1.3 Kann die Firma als Ersatz einer Weihnachtsfeier den Arbeitnehmern zu Weihnachten Geschenke im Wert von unter 110 EUR zukommen lassen?
Nein, die reine Geschenkübergabe ist nicht als Betriebsveranstaltung begünstigt. Es fehlt in diesem Fall insbesondere der gesellige Charakter. Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Betriebsveranstaltung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG s. Frage 1.2. Sachgeschenke dürfen nur dann in die Berechnung für den 110-EUR-Freibetrag einbezogen werden, wenn sie anlässlich einer Betriebsveranstaltung überreicht werden (und nicht nur bei Gelegenheit).
 
1.4 Gelten Fachexkursionen oder Besichtigungen der Werkshallen eines Lieferanten etc. mit anschließendem Restaurantbesuch als Betriebsveranstaltungen? Falls nicht, wie ist dieser Sachverhalt zu bewerten?

Eine Betriebsveranstaltung liegt vor, wenn

  • eine Veranstaltung mit gesellschaftlichem Charakter vorliegt und
  • die Teilnahme allen Beschäftigten des Betriebs/-teils offensteht.

(Siehe auch Frage 1.2)

Bei einer fachlichen Exkursion/Besichtigung liegt kein gesellschaftlicher Charakter vor, sondern ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse. Der Restaurantbesuch im Anschluss - im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit - spricht noch nicht für einen gesellschaftlichen Charakter. Die Kosten hierfür können vollständig vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden, wenn die Kosten der Mahlzeit angemessen sind, also bis max. 60 EUR betragen. Eine Freigrenze mit 110 EUR kommt nicht zur Anwendung.
 
1.5 Zählt eine Teambuilding-Maßnahme im Rahmen einer Abteilung als Incentive oder gilt dies als Betriebsveranstaltung?
Eine Betriebsveranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten offenstehen; nur dann ist der Steuerfreibetrag anwendbar. Bei Abteilungsfeiern gibt es Ausnahmen, wenn derartige Veranstaltungen in allen Abteilungen durchgeführt werden. Andernfalls liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Ggf. kommt eine Anwendung des § 37b EStG in Betracht.
 
1.6 Zählen After- Work-Partys auch zu Betriebsveranstaltungen?
Ja, wenn alle Arbeitnehmer kommen dürfen und es sich um eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter handelt.
 
1.7 Die gesamte Abteilung geht zusammen Eis essen, nachdem eine Betriebsprüfung erfolgreich gelungen ist. Ist das eine Aufmerksamkeit, ein Belohnungsessen oder eine Betriebsveranstaltung?
Grundsätzlich ist es ein Belohnungsessen, für das die Verwendung der monatlichen 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze in Betracht kommt. Ist die 50-EUR-Grenze aber z. B. bereits a...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge