Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausflüge.[1] Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie muss über den Rahmen einer bloßen Geschenkverteilung hinausgehen.[2] Dies ist z. B. der Fall, wenn Festvorträge, Musikvorführungen, Bewirtung und Genussmittel dargeboten werden.

Für die Frage, ob eine betriebliche Veranstaltung zu den Betriebsveranstaltungen rechnet, spielt es keine Rolle, ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat (Personalrat) veranstaltet wird. Eine Betriebsveranstaltung liegt bereits vor, wenn arbeitgeberseitig eine Veranstaltung durchgeführt wird, die

  • geselligen Charakter hat und
  • an der überwiegend die eigenen Arbeitnehmer teilnehmen.[3]

Der Teilnehmerkreis muss sich überwiegend aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und ggf. Leiharbeitnehmern oder Arbeitnehmern anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzen.

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