- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil über?
Ist die Einheit betriebsmittelgeprägt oder nicht betriebsmittelgeprägt?
Wenn betriebsmittelgeprägt:
Gehen die wesentlichen Betriebsmittel über?
Gehen Arbeitnehmer oder Kunden über?
Wenn nicht betriebsmittelgeprägt:
Gehen im Wesentlichen Arbeitnehmer und/oder die wesentlichen Kunden über?
Gehen maßgebliche sächliche Betriebsmittel über?
- Der Arbeitgeber muss eine Gesamtabwägung durchführen.
- Behält der Betrieb beim Erwerber seine Identität bzw. kann bei einem Betriebsteilübergang der Erwerber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenden Produktionsfaktoren beibehalten und ist es ihm danach möglich, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen?
- Oder liegt lediglich eine Funktionsnachfolge oder ggf. eine Betriebsstilllegung vor? Dann kein Betriebsübergang.
- Erfolgt der Übergang durch Rechtsgeschäft?
- Wann geht der Betrieb oder Betriebsteil über?
- Wann und wie sind die betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB zu unterrichten?
- Bis wann können die Arbeitnehmer dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprechen?
- Sind Kündigungen im Zusammenhang mit dem Betriebs- oder Betriebsteilübergang zulässig, ggf. der Abschluss von Aufhebungsverträgen?
Welche Rechtsfolgen hat der Übergang der Arbeitsverhältnisse für das aufnehmende Unternehmen?
- Haftet der Betriebserwerber für bestehende Verbindlichkeiten?
- Tritt der Erwerber in bestehende Rechtsstreitigkeiten ein?
- Welche Rechte erhält ein beim abgehenden Unternehmen bestehender Betriebsrat?
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen