
Die Betriebsratswahl ist eine demokratische und geheime Wahl in Betrieben, in deren Verlauf die Belegschaft die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats wählt. Dabei gibt es verschiedene Wahlverfahren, die je nach Betriebsgröße einzuhalten sind. In kleineren Betrieben kann der Betriebsrat in einem vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden. Möglich sind grundsätzlich die Verhältniswahl mit verschiedenen Vorschlagslisten und die Mehrheitswahl (Personenwahl) bei nur einer Vorschlagsliste.
Arbeitsrecht: Die Rechtsgrundlagen der Betriebsratswahl finden sich in den §§ 7–20 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in der Wahlordnung zum BetrVG (WO BetrVG).
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