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Beschäftigter | Wahlberechtigung | Wählbarkeit |
Altersteilzeit im Blockmodell während der Freistellungsphase |
nein[1] | nein |
Aufhebungsvertrag nach Anfechtung |
nein | umstritten[2] |
Aushilfskraft | ja wenn sie am Wahltag in einem Arbeitsverhältnis steht[3] |
nein es sei denn, die Aushilfskraft wird für mehr als 6 Monate eingestellt |
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig[4] |
ja | ja |
Arbeitnehmer kurz vor der Verrentung (aber am letzten Wahltag noch im Arbeitsverhältnis) |
ja | ja |
Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit | ja[5] | ja |
Außendienstmitarbeiter | ja | ja |
außerordentlich gekündigter Arbeitnehmer | nein ab Zugang der Kündigungserklärung, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des allgemeinen Anspruchs auf Weiterbeschäftigung vor[6] |
ja sofern Kündigungsschutzklage erhoben ist und noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt |
Ausländer/ Staatenlose | ja | ja |
Auslandsentsendung - wenn dem inländischen Betrieb noch zuzuordnen[7] |
ja | ja |
Auszubildender | ja wenn nicht in reinen Ausbildungsbetrieben zur Berufsausbildung tätig |
ja wenn nicht in reinen Ausbildungsbetrieben zur Berufsausbildung tätig |
Auszubildende des öffentlichen Dienstes, die zu ihrer Berufsausbildung in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind |
ja | ja |
Beamte, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind |
ja | ja |
Beamte oder Arbeitnehmer in ARGE-SGB II soweit die ARGE-SGB II privatrechtlich organisiert ist |
ja soweit länger als 3 Monate eingesetzt |
ja[8] |
befristet beschäftigte Arbeitnehmer | ja | ja |
Beschäftigungsverbote z. B. während der Schwangerschaft |
ja | ja |
Dienstverpflichtete für den Katastrophenschutz | ja | ja |
Ein-Euro-Jobber | nein | nein |
Elternzeit | ja | ja |
Erwerbsminderungsrente § 43 SGB VI |
ja | ja |
fehlerhaftes Arbeitsverhältnis | ja | ja |
Freie Mitarbeiter | nein es sei denn, dass scheinselbstständig |
nein es sei denn, dass scheinselbstständig |
Geringfügig Beschäftigte | ja | ja |
Heimarbeit | ja | ja |
Homeoffice | ja | ja |
In Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften tätige Personen | nein es sei denn, dass als Stammpersonal dort tätig |
nein |
Kurzarbeit Null | ja | ja |
Leiharbeitnehmer[9] (Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG) |
ja wenn der Leiharbeitnehmer nach der Prognose des Wahlvorstandes länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden wird[10] ACHTUNG: Es kommt nicht darauf an, dass der Leiharbeitnehmer am Wahltag bereits 3 Monate im Betrieb beschäftigt ist |
nein[11] |
Konzernleihe (mobiler Einsatz von Arbeitnehmern im Konzern) | ja wenn der Konzernarbeitnehmer im Betrieb des anderen Konzernunternehmens voraussichtlich länger als 3 Monate eingesetzt wird, ist er dort wahlberechtigt |
nein |
Leitende Angestellte[12] | nein | nein |
Mitglieder des Wahlvorstandes | ja | ja |
Mobile Worker | ja in dem Betrieb, in dem er tatsächlich eingegliedert ist (= organisatorische Einbindung) |
ja in dem Betrieb, in dem er tatsächlich eingegliedert ist (= organisatorische Einbindung) |
Mutterschutz | ja | ja |
neu eingestellte Arbeitnehmer | ja wenn am Wahltag bereits in den Betrieb eingegliedert, der bloße Abschluss des Arbeitsvertrages reicht nicht aus |
nein es sei denn, sie gehören am Wahltag schon mindestens 6 Monate dem Betrieb an |
ordentlich gekündigte Arbeitnehmer | bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja[13] danach nur bei tatsächlicher Weiterbeschäftigung, ein bloßer Weiterbeschäftigungsanspruch reicht aber nicht aus, ebenso wenig wie eine Kündigungsschutzklage[14] |
ja wenn Kündigungsschutzklage erhoben und eine rechtskräftige Entscheidung noch nicht ergangen ist |
Personalgestellung | ja wenn Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist |
ja wenn Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist |
Pflegezeit, § 3 PflegezeitG | ja | ja |
Praktikanten | ja AUSNAHME: Praktikanten erhalten nur einen "allgemeinen Einblick in das Arbeitsleben", z. B. bei einem schulischen Betriebspraktikum |
ja wenn am Wahltag mindestens 6 Monate im Betrieb tätig |
Sabbatjahr Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sind nur für eine bestimmte Zeit suspendiert |
ja | ja |
Soldaten in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen |
ja | ja |
strafgerichtliche Verurteilung | ja | nein wenn der Arbeitnehmer infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung nicht die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, § 8 Abs. 1 Satz 3 BetrVG |
teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer[15] | ja | ja |
Telearbeit/Homeoffice | ja | ja |
Telearbeit | ja | ja |
vorübergehende Erwerbsunfähigkeit | ja | ja |
Wehrdienst bzw. freiwilliger Wehrdienst | ja | ja |
Zivildienst[16] | ja | ja |
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