Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EUR geahndet werden.

Wer einer der Mitführungspflicht von Ausweispapieren unterliegenden Branche angehört und den schriftlichen Hinweis, mit dem er jeden seiner Beschäftigten informiert hat, nicht aufbewahrt oder nicht (rechtzeitig) vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis zu 1.000 EUR.

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