Das Hauptzollamt prüft schwerpunktmäßig die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie beispielsweise

  • Mindestlöhne sowie die Entlohnung einschließlich der Überstundensätze nach dem AEntG
  • Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld,
  • die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen und
  • die Anforderungen an die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkünfte von auswärts eingesetzten Beschäftigten.

Weil Lohndumping sowohl für den Einzelnen als auch für die Allgemeinheit besonders schädliche Auswirkungen hat, wurde ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt und das AEntG erweitert. Zu den besonders schädlichen Auswirkungen zählen z. B. Wettbewerbsverzerrung oder fehlendes Steuer- und Beitragsaufkommen. Arbeitnehmer sind ggf. auf Aufstockungsleistungen angewiesen und haben im Alter einen unzureichenden Rentenanspruch.

Da es in Deutschland immer noch Zwangsarbeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung gibt, erhielt die FKS die Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen, um auch gegen solche Straftaten vorzugehen.

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