Kurzbeschreibung

Mit diesem Mustertext können Sie Ihre Mitarbeiter über eine anstehende Betriebsprüfung informieren.

Vorbemerkung

Der Umfang der Ermittlungsbefugnisse des Betriebsprüfers bestimmt sich nach dem Umfang der Prüfungsanordnung. Im Rahmen dessen ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung bei der Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Besteuerungsgrundlagen verpflichtet. Zu den Mitwirkungspflichten gehören nach den gesetzlichen Vorschriften gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 AO:

  • Pflicht zur Erteilung von Auskünften.
  • Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen "zur Einsicht und Prüfung".

Die Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen umfasst in erster Linie, dass Buchführungsunterlagen und die zugehörigen Aufzeichnungen, Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen usw. vorgelegt und – soweit erforderlich – dazu die notwendigen Erläuterungen gegeben werden. Zudem ist dem Betriebsprüfer ein angemessener Arbeitsplatz anzubieten, wobei sich der angemessene Arbeitsplatz an den betrieblichen Gegebenheiten orientieren sollte.

Der Steuerpflichtige kann auch Auskunftspersonen benennen. Zu diesen Auskunftspersonen rechnet auch der steuerliche Berater. Weitere nicht benannte Personen darf der Betriebsprüfer nur befragen, wenn der Steuerpflichtige seiner Auskunftspflicht nicht im erforderlichen Umfang nachkommt.

Musterschreiben: Mandanten-Mitarbeiter-Information über anstehende Betriebsprüfung

Liebe Mitarbeiterinnen,

liebe Mitarbeiter,

ab dem ........... wird Herr/Frau ............ vom Finanzamt ................ in unserem Hause eine turnusmäßige Betriebsprüfung/Lohnsteueraußenprüfung/Umsatzsteuersonderprüfung durchführen. Für die Dauer der Prüfung wird ihm/ihr Raum ....... zur Verfügung gestellt.

Es ist unser Ziel, dass die Prüfung ohne unnötige Verzögerungen und in einem beiderseits angenehmen Arbeitsklima durchgeführt wird. Deshalb bitten wir Sie, folgende Regelungen im Umgang mit dem Betriebsprüfer zu beachten:

Der Betriebsprüfer ist wie ein Gast unseres Unternehmens zu behandeln. Gewähren Sie ihm deshalb bitte die notwendige Unterstützung, soweit dies im Einklang mit den folgenden Einschränkungen möglich ist.

Grundsätzlich ist Herr/Frau ........... von der Abteilung Rechnungswesen/Steuern Ansprechpartner/in für den Betriebsprüfer. Vom Betriebsprüfer gewünschte Auskünfte und Unterlagen sind deshalb nur in Abstimmung mit Herrn/Frau .......... zu erteilen bzw. herauszugeben. Für den Fall, dass Herr/Frau .......... nicht erreichbar ist, wird er/sie durch Herrn/Frau ............... vertreten.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass dem Betriebsprüfer keine mündlichen Auskünfte erteilt werden sollen. Eine Ausnahme gilt nur insoweit, als Fragen zu Ihrer Entlohnung gestellt werden. Sollte der Betriebsprüfer darüber hinaus Auskünfte von Ihnen wünschen, ist er an Herrn/Frau ............ zu verweisen.

Der Betriebsprüfer kann sich selbstverständlich unserer Betriebseinrichtungen bedienen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Fotokopiergeräten, Schreib- und Rechenmaschinen, Telefon- und EDV-Anlage. Hierbei ist ihm die gegebenenfalls notwendige Unterstützung zu gewähren.

 

....................................

(Steuerberater)

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