Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) vereinfacht dem Arbeitgeber oder Steuerberater die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung. Sie wird im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber optional durchgeführt. Die Teilnahme an der euBP ist verpflichtend. Dies gilt jedoch nur für die Entgeltdaten. Die Daten aus der Finanzbuchhaltung können nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber einbezogen werden. Arbeitgeber können auf Antrag für Zeiträume bis zum 31.12.2026 von der Verpflichtung zur Teilnahme an der euBP befreit werden.[1]

[1] § 28p Abs. 6a SGB IV; § 126 SGB IV i. d. F. ab 1.1.2023.

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