
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV Knappschaft-Bahn-See) prüft die Sonderbereiche
- der knappschaftlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer[1],
- der seemännisch Beschäftigten, einschließlich der See-Unfallversicherung, Unternehmen der Binnenschifffahrt und
- der Bahnversicherung.
[1] §§ 137, 273 SGB VI.
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