Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Dieses Muster erfüllt die Verpflichtungen aus dem Nachweisgesetz, wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung mindestens in Textform (§ 126b BGB) niedergelegt werden. Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung, empfehlen wir, die für den Nachweis einiger Vertragsbedingungen eingeräumten weiteren Fristen (7 Kalendertage bzw. einen Monat nach dem vereinbarten Beginn) nicht in Anspruch zu nehmen. Dazu sind die im Muster offen gelassenen Passagen wie Name, Anschrift, Beginn, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und ggf. Tarifbindung etc. auszufüllen. Das ausgefüllte Muster ist dann noch auszudrucken, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer im Original unterschrieben auszuhändigen.
Schriftform erforderlich
Seit dem 1.1.2025 gilt als Folge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für den Nachweis nach dem NachwG anstelle der bis 31.12.2024 geltenden gesetzlichen Schriftform (nur noch) die Textform (§ 126b BGB). Da in dem Vertragsmuster allerdings die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots vorgesehen ist, kann von dieser Erleichterung kein Gebrauch gemacht werden. Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bedarf der Schriftform (§ 74 Abs. 1 HGB i.V.m. § 126 BGB); das heißt, die seit 1.1.2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eingeführte Erleichterung ("Textform statt Schriftform") gilt bei der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nicht. Das bedeutet, das ausgefüllte Muster sollte ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben, dem Arbeitnehmer ausgehändigt und von diesem dann auch im Original unterschrieben werden.
AGB-Kontrolle
Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen (Formular-)Arbeitsverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB), d. h. der Vertrag darf den Arbeitnehmer insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligen. Dies gilt auch dann, wenn er nur ein einziges Mal (so) oder zum ersten Mal eingesetzt wird. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d. h. nichtig befunden werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Im Übrigen unterliegen auch Individualabreden nach § 305b BGB nicht der Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte.
Wichtig für den Arbeitnehmer
Klärung von Art, Ort und Umfang der Tätigkeit sowie der Vergütung inkl. Nebenleistungen (z. B. Dienstwagen), des kündigungsschutz- und betriebsverfassungsrechtlichen Status, des Bestehens und Umfangs von Wettbewerbsbeschränkungen und Vertragsstrafenregelungen. Zur Vermeidung vom Kompetenzstreitigkeiten im Verhältnis zur Geschäftsleitung und/oder anderen Führungskräften kann es sinnvoll sein, eine "negative" Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, welche Funktionen bzw. Tätigkeiten der Betriebsleiter nicht ausüben darf.
Wichtig für den Arbeitgeber:
Vor der Einstellung: Klärung, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften auf den/die Leitende Angestellte/n anzuwenden sind (insbes. BetrVG, KSchG, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen). Klärung von Art, Ort und Umfang der Tätigkeit; im Vertrag: Möglichst genaue Beschreibung des Aufgabenbereichs (Verantwortlichkeit für Betrieb, Abteilungen etc.) und der Kompetenzen (z. B. Einstellungs- und Entlassungsbefugnis, Weisungsbefugnis); Verhandlung der Vergütung inkl. Nebenleistungen, evtl. Wettbewerbsbeschränkungen und Vertragsstrafenregelungen, Änderungsvorbehalte hinsichtlich Aufgaben und Arbeitsort; Dokumentation der individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen.