Einführung

Begehen Arbeitnehmer Straftaten in Betrieben, so verursachen diese oftmals erhebliche Schäden für den Arbeitgeber. Die Unternehmen haben daher ein hohes Interesse an der Vorbeugung und Ahndung von Betriebskriminalität. Dazu stehen den Unternehmen verschiedene Wege offen, sie haben aber sowohl bei der Prävention von Straftaten einschließlich der präventiven Überwachung der Mitarbeiter als auch bei der Ermittlung von Straftaten nach Anfangsverdacht deren Persönlichkeitsrechte und konkret zahlreiche datenschutzrechtliche sowie mitbestimmungsrechtliche Anforderungen zu wahren. Umso wichtiger ist für die Unternehmen, diese Schranken zu kennen und sich ihrerseits mit rechtstreuem Vorgehen vor Kriminalität zu schützen.

1 Statistische Daten zur Kriminalität in deutschen Unternehmen

Wirtschaftsprüfungsunternehmen führen regelmäßige Studien zum Aufkommen von Wirtschaftkriminalität in deutschen Unternehmen durch. Eine Studie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Jahr 2012 zeigt, dass die Wirtschaftskriminalität sowohl in Mittelstandsunternehmen als auch in den 100 größten deutschen Unternehmen in hohem Maße verbreitet ist.[1] Dabei sind aktuell sowohl in den befragten mittelständischen Unternehmen als auch in den Großunternehmen 52 % der Täter von allen aufgedeckten Straftaten Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens. Im Jahr 2018 waren es nur 39 %, 2012 waren es 48 %.[2] Dabei erhöht sich laut einer Studie der KPMG AG aus dem Jahr 2014 mit steigender Anzahl der Mitarbeiter und Unternehmensgröße neben der tatsächlichen Betroffenheit von wirtschaftskriminellen Handlungen auch das Risikobewusstsein dafür.[3]

Auch die aktuelle Studie der KPMG AG aus dem Jahr 2023 zeigt, dass das Risikobewusstsein in größeren Unternehmen weiterhin höher ist als in kleineren Unternehmen.[4]

[1] Vgl. Studie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 "(KPMG 2012).
[2] Vgl. Studie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2023" (KPMG 2023), abrufbar unter https://hub.kpmg.de/wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2023, S. 19.
[3] Vgl. Studie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2014" (KPMG 2014), S. 10.
[4] Vgl. KPMG 2023, S. 10.

1.1 Art, Umfang und Schadensausmaß der Unrechtstatbestände

Die häufigsten Delikte, die in Unternehmen begangen werden, sind Diebstahl und Unterschlagung. Bei den aufgedeckten Fällen beträgt der Anteil an Diebstahl und Unterschlagungsdelikten nach der KPMG-Studie 2023 39 %. Ebenfalls sehr häufig werden in Unternehmen Betrugs- und Untreuedelikte begangen, deren Anteil bei den aufgedeckten Fällen nach der KPMG-Studie 2023 43 % beträgt.[1] Bei den Großunternehmen liegt der Anteil an Betrugs- und Untreuedelikten sogar bei 69 %.[2] Daneben sind vor allem Geldwäsche, Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Produkt- und Markenpiraterie, Korruption, Datendiebstahl und Datenmissbrauch sowie schließlich Kartellrechtsverstöße und Manipulation von jahresabschlussrelevanten Informationen die weiteren relevanten Delikte.[3]

Wie viele Straftaten Mitarbeiter zulasten der Arbeitgeber insgesamt begehen, kann aufgrund der Dunkelziffer an nicht aufgedeckten Fällen nicht verlässlich gesagt werden. Nach der KPMG-Studie 2012 könnte es sich bei den aufgedeckten Fällen nur um 20 % der tatsächlichen Fälle von Wirtschaftskriminalität handeln.[4] Der durchschnittliche Schaden, der deutschen Unternehmen aufgrund der internen Kriminalität entsteht, beträgt 317.400 EUR im Jahr; zu dem Schadensausmaß tragen vor allem die Delikte Betrug und Untreue bei.[5]

[1] Vgl. KPMG 2023, S. 14.
[2] Vgl. KPMG 2023, S. 13.
[3] Vgl. KPMG 2023, S. 12.
[4] Vgl. KPMG 2012, S. 13.
[5] Vgl. KPMG 2012, S. 13.

1.2 Aufklärung und Sanktionen von Unrechtstatbeständen

Nach den KPMG-Studien werden in allen Unternehmen die Taten überwiegend durch Hinweise von Unternehmensinternen oder sogar durch Zufall aufgedeckt.[1] Ebenso setzen sowohl die mittelständischen Unternehmen als auch die Großunternehmen anschließend auf Mitarbeiterinterviews als primäre Aufklärungsmaßnahme, gefolgt von Hintergrundrecherchen und der Auswertung der physischen Unternehmensakten. Aber auch technische Hilfsmittel wie die Videoüberwachung, der Zugriff auf E-Mail-Konten bzw. die Auswertung der E-Mails der Mitarbeiter oder elektronische Datenanalysen werden zunehmend als Aufklärungsmethode genutzt.[2] Gerade bei großen Unternehmen zeigte sich gegenüber 2012 ein deutlicher Anstieg der Nutzung elektronischer Daten- und E-Mail-Analysen. Aber auch kleine Unternehmen nutzen inzwischen mehr elektronische Datenanalysen zur Aufklärung.[3]

Die Konsequenzen, die die Unternehmen gegenüber den Tätern ziehen, bestehen überwiegend in arbeitsrechtlichen Maßnahmen.[4] Aber auch straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen werden insbesondere von großen Unternehmen häufig gezogen.[5]

[1] Vgl. KPMG 2023, S. 32; KPMG 2020, S. 36; KPMG 2018, S. 26; KPMG 2014, S. 24; KPMG 2012, S. 18; 28 f. für den Mittelstand und Großunternehmen.
[2] Vgl. KPMG 2023, S. 35; KPMG 2020, S. 40; KPMG 2018, S. 29; KPMG 2014, S. 26; KPMG 2012, S. 19, 29.
[3] Vgl. KPMG 2023, S. 35; KPMG ...

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