Begehen Arbeitnehmer Straftaten in Betrieben, so verursachen diese oftmals erhebliche Schäden für den Arbeitgeber. Die Unternehmen haben daher ein hohes Interesse an der Vorbeugung und Ahndung von Betriebskriminalität. Dazu stehen den Unternehmen verschiedene Wege offen, sie haben aber sowohl bei der Prävention von Straftaten einschließlich der präventiven Überwachung der Mitarbeiter als auch bei der Ermittlung von Straftaten nach Anfangsverdacht deren Persönlichkeitsrechte und konkret zahlreiche datenschutzrechtliche sowie mitbestimmungsrechtliche Anforderungen zu wahren. Umso wichtiger ist für die Unternehmen, diese Schranken zu kennen und sich ihrerseits mit rechtstreuem Vorgehen vor Kriminalität zu schützen.

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